Welche Änderungen in der Immobilienbranche in 2023 sollten Sie unbedingt berücksichtigen?

Weder die Immobiliengesetzgebung noch der Immobilienmarkt stehen still, wie die zahlreichen Änderungen im Jahr 2023 zeigen. Einige davon gelten bereits seit dem Jahreswechsel, andere treten erst in den kommenden Monaten in Kraft. Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt!

Seit 01.01.2023 gilt die BEG-Reform

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, haben sich zum Jahreswechsel Änderungen bei der Inanspruchnahme der Fördermittel für Sanierungen ergeben. Mit der Reform wird der Fokus noch stärker auf die Sanierung von Bestandsgebäuden gelegt, zudem wurden die Förderungen für verschiedene Einzelmaßnahmen um ca. 5 bis 10 % gekürzt. Dafür gibt es nun einen Bonus für die „serielle Sanierung", wenn bei Sanierungsmaßnahmen vorgefertigte Dach- und Fassadenelemente zum Einsatz kommen.

Neubauförderung weiterhin in den Startlöchern

Die Förderrichtlinie „Klimafreundliches Bauen" hat sich verzögert und soll nun zum 01.03.2023 eingeführt werden. Bis dahin gelten die bereits bekannten Einstufungen der Nachhaltigkeitsklassen.

GEG-Novelle wurde verschärft

Das Gebäudeenergiegesetz wurde zum Jahreswechsel angepasst. Das erforderliche Primärenergieniveau für Neubauten wurde auf 55 Prozent angehoben. Ursprünglich waren weitere Verschärfungen geplant, die aber vorerst auf das Jahr 2024 verschoben wurden. Bis 2025 soll eine weitere wesentliche Anpassung beschlossen werden.

Ebenfalls sollten Eigentümer diese Änderungen beachten:

  • Bei Eigennutzung entfällt der Steuerbonus für Gasheizungen nach § 35c EStG
  • Eine lineare Abschreibung ist künftig mit drei statt bisher zwei Prozent möglich
  • kleinere Photovoltaikanlagen werden steuerlich begünstigt
  • Vermieter und Mieter sollen sich die CO2-Kosten teilen, wobei die Gewichtung von der Energieeffizienz der Immobilie abhängt

Für Mieter dürfte eine Anpassung des Wohngeld-Plus-Gesetzes interessant sein. Mit dem Gesetz wurden sowohl eine dauerhafte Klima- als auch eine Heizkostenkomponente eingeführt und die Bemessungssätze für das Wohngeld angepasst. Die Gaspreisbremse, die sowohl Mieter als auch Eigentümer betrifft, soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und eine effektive Preisgarantie für 80 % des bisherigen Gasverbrauchs bieten.

Veränderungen am Immobilienmarkt

Lupe zeigt auf eine Zeitung mit Modellhäusern

Angesichts der hohen Inflation und der zuletzt stark gestiegenen Notenbankzinsen ist es gleichzeitig zu Verschiebungen auf dem Immobilienmarkt gekommen, die sich aller Voraussicht nach fortsetzen werden. Höhere Zinsen für Finanzierungen sind sowohl für Kaufinteressenten als auch für Eigentümer, die eine Refinanzierung in der Zukunft planen, von Bedeutung. Darüber hinaus reduziert ein höheres Zinsniveau automatisch die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt, da die Finanzierungskosten deutlich steigen und eine zusätzliche Belastung auf Seiten der Interessenten/Käufer entsteht.

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